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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026 · Nexcraft-Labs, Wien
§ 1

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Nexcraft-Labs (nachfolgend „Auftragnehmer") und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Webentwicklungs-, Design-, Software- und IT-Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2

Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Liefertermin führen.

§ 3

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus mangelnder Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung vereinbarter Termine führen.

Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Daten) selbst verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 4

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die vom Auftragnehmer erstellte Website samt allen zugehörigen Dateien, Quellcodes, Designs, Grafiken, Datenbanken und sonstigen digitalen Arbeitsergebnissen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließliches Eigentum von Nexcraft-Labs.

Dem Auftraggeber wird vor vollständiger Zahlung lediglich ein vorläufiges, widerrufliches Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht erlischt automatisch und ohne gesonderte Kündigung, sobald der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät.

Nexcraft-Labs behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei ausstehendem Zahlungsrückstand den Zugang zur Website sowie zu allen zugehörigen Ressourcen (Hosting, Domains, Zugangsdaten, Quellcode-Repositories) zu sperren oder die Website vorübergehend offline zu nehmen, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.

Erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen gehen alle vereinbarten Nutzungs- und Eigentumsrechte an der Website auf den Auftraggeber über. Nicht ausdrücklich übertragene Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verbleibt das Urheberrecht an sämtlichen Arbeitsergebnissen bei Nexcraft-Labs. Dem Auftraggeber wird nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck eingeräumt.

§ 5

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Projekten ab einem Auftragswert von 500 € ist eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig; der Restbetrag wird mit Übergabe der fertigen Leistung in Rechnung gestellt.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie eine Mahnpauschale von 10 € je Mahnung zu verrechnen. Darüber hinaus können anfallende Mahnspesen und Inkassokosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Nexcraft-Labs ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer verrechnet und keine UID-Nummer ausgewiesen.

§ 6

Lieferung und Abnahme

Vereinbarte Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, unverbindliche Richtwerte. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig über absehbare Verzögerungen.

Nach Fertigstellung wird die Website dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt. Werden innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe keine schriftlichen Mängelrügen erhoben, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 7

Gewährleistung und Mängelbehebung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme.

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Verbesserung berechtigt und verpflichtet. Erst nach zweimalig erfolgloser Verbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder Vertragsrücktritt. Vom Auftraggeber selbst oder durch Dritte vorgenommene Änderungen schließen die Gewährleistung aus.

§ 8

Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, durch Handlungen Dritter oder durch höhere Gewalt entstehen.

Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand der Wiederherstellung aus einer vorhandenen Sicherungskopie beschränkt. Der Auftraggeber ist selbst für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich.

§ 9

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 10

Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Nexcraft-Labs, abrufbar unter nexcraft-labs.com/datenschutz, sowie den anwendbaren Datenschutzgesetzen (DSGVO, DSG).

§ 11

Kündigung und Vertragsbeendigung

Laufende Dienstleistungsverträge (z. B. Hosting, Wartung) können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Fälligkeit.

Bei Vertragsbeendigung werden dem Auftraggeber nach vollständiger Begleichung aller offener Forderungen alle relevanten Zugangsdaten und Dateien übergeben.

§ 12

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Österreich, soweit gesetzlich zulässig.

Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

§ 13

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.